Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Aleph Alpha GmbH
Grenzhöfer Weg 36
69123 Heidelberg
Deutschland

5. Januar 2023

§ 1 Geltungsbereich, Form

  1. Die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen für AI as a Service (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Partnern im Rahmen der Nutzung unserer KI-Services. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Zur Klarstellung: „Partner“ bezeichnet die juristische Person, die diesen Vertrag abgeschlossen hat, um den Partner Playground beizutreten und die von uns bereitgestellten KI-Services über eine Schnittstelle für eigene Anwendungen, welche Dritten (Kunden des Partners) im Rahmen kommerzieller oder nicht-kommerzieller Zwecke angeboten werden, zu nutzen.
  2. Diese AGBs gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Partners unsere KI-Services an den Partner vorbehaltlos ausführen. Hierin liegt keine Zustimmung der AGB des Partners.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere gegengezeichnete schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Partners (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Registrierung der Partner

  1. Der Zugang zur Nutzung unserer KI-Services setzt die Registrierung über den Playground für Partner (partner.aleph-alpha.com) (auch Anmeldung oder initiale Registrierung genannt) voraus. Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss der Partner der Einbeziehung der Datenschutzerklärung und diesen AGB für Partner durch Checkbox zustimmen.
  2. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Partner vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Partner legt mit der Anmeldung das Passwort zur Anwendung unserer KI-Services fest. Der Benutzername stellt die vom Partner hinterlegte E-Mailadresse dar. Das Passwort muss aus mindestens 6 Zeichen bestehen. Es muss Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen enthalten. Der Partner ist verpflichtet sein Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen. Der Partner kann sein Passwort eigenständig ändern.
  3. Für die Registrierung und Verwaltung der Konten ihrer Kunden ist der Partner eigenständig verantwortlich. Für jeden Kunden kann ein API-Token erstellt werden, über den die Nutzung der KI-Modelle via API-Schnittstelle erfolgen kann.
  4. Soweit der Partner sein Passwort vergessen hat, kann der Partner ein neues Passwort über seine registrierte E-Mailadresse seines Accounts anfordern. Der Partner erhält umgehend ein neues Passwort auf seine registrierte E-Mailadresse.

§ 3 Gegenstand

  1. KI-Services: Wir erbringen die Bereitstellung eines oder mehrerer KI-Modelle über eine API-Schnittstelle für Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Bereitstellung erfolgt über das Medium Internet im Rahmen von Cloud-Computing als AI as a Service (AIaaS). Die KI-Modelle werden auf unseren Servern bzw. unseres Tochterunternehmen Alpha Layer GmbH oder Dritten bereitgehalten. Weitere Bereitstellungsmaßnahmen, z.B. aus einer Cloud von Dritten, sind wahrnehmbar und deutlich in der Benennung der Modelle kenntlich.
  2. Die Bereitstellung eines oder mehrerer KI-Modelle über eine API-Schnittstelle durch uns an den Partner erlaubt es dem Partner, eigene KI-Anwendungen unter Einbeziehung unserer KI-Modelle über eine Schnittstelle zu entwickeln und bei ihren Kunden zu implementieren, sowie über diese KI-Anwendungen die Kunden die KI-Modelle nutzen zu lassen. Die KI-Modelle sind näher beschrieben in der jeweiligen Funktions- und Leistungsbeschreibung (https://docs.aleph-alpha.com/) und dem dort spezifisch beschriebenen Leistungsumfang des ausgewählten KI-Modells. Zudem gelten die Regelungen § 4 für unsere Leistungen.
  3. AI as a Service (AIaaS) bedeutet, dass wir (1.) dass jeweils vereinbarte KI-Modell entsprechend dem Leistungsumfang auf unseren Servern bzw. Servern von Dritten zur Nutzung bereithalten, (2.) dem Partner ermöglichen auf das auf diese Server befindliche KI-Modell über das Internet zuzugreifen und dort Datenverarbeitungsvorgänge gemäß vereinbartem Leistungsumfang vorzunehmen und (3.) dann die Ergebnisse der Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden KI-Modell abrufen kann und wir sie an ihn versenden.

§ 4 Leistungen

  1. Die KI-Modelle werden von uns als webbasierte Cloud-Lösung in Form von AIaaS betrieben. Dem Partner wird ermöglicht, die auf unseren Servern bzw. eines von uns beauftragten Dienstleisters gespeicherten und ablaufenden KI-Modelle über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für die Zwecke gemäß § 5 zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten. Hierfür wird dem Partner von uns eine sogenannte Subdomain (api.aleph-alpha.com) bereitgestellt. Über den Playground (https://app.aleph-alpha.com/) wird eine Accountverwaltung und eine einfache Nutzeroberfläche zur eingeschränkten Nutzung der oben genannten Subdomain bereitgestellt.
  2. Der Partner erhält die Zugangsdaten (i.d.R. in Form persönlicher Zugangsdaten, bestehend aus der hinterlegten E-Mailadresse (Benutzername) im Rahmen der Registrierung und Passwort) in einer E-Mail.
  3. Bei Bedarf werden von uns auch zusätzliche Services („Professional Services“, „Support Services“) bereitgestellt. Die Entwicklung solcher kundenindividuellen Lösungen und die erforderlichen Anpassungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können weitere Kosten auf Seiten des Partners bedingen.
  4. Wir werden die bereitgestellten KI-Modelle pflegen und nach eigenem Ermessen aktualisierte Funktionalitäten bzw. KI-Modelle bereitstellen. Wir werden Partner über Änderungen auf elektronischem Wege informieren und die entsprechenden Nutzungshinweise über das Internet verfügbar machen.

§ 5 Nutzungsrechte, Freistellung

  1. Der Partner erhält – soweit nichts anderes vereinbart ist – das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der KI-Modelle in dem in der Funktions- und Leistungsbeschreibung des entsprechenden KI-Modells eingeräumten Umfangs für eigene und kommerzielle Zwecke.

    Der Partner hat das Recht, auf den bereitgestellten Server mittels Telekommunikation (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung – nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB – Datenverarbeitungsvorgänge gemäß den in der Funktions- und Leistungsbeschreibung beschriebenem Leistungsumfang durch die vereinbarten Funktionalitäten (nachfolgend auch „Applikationen“ genannt) mit der vereinbarten Anzahl von Anwendern (sog. ,,concurrent usern“) nur innerhalb seines Unternehmen nebst verbundenen Unternehmen nach § 15 AktG vorzunehmen und die entsprechenden KI-Modelle vereinbarungsgemäß zu nutzen.
  2. Der Partner verpflichtet sich uns, bei nachträglicher Erweiterung der Anwender, im Voraus davon in Kenntnis zu setzen und die entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben.
  3. Der Partner ist jedoch abweichend zur Ziffer 1 berechtigt die KI-Modelle über eine Schnittstelle in ihre eigenen Applikationen dynamisch einzubinden und zu nutzen und dadurch ihren Kunden zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dem Partner ist es jedoch nicht gestattet, die KI-Modelle insgesamt oder Teile davon außerhalb einer Einbindung über eine Schnittstelle in eigene Applikationen, zu vervielfältigen oder zu veräußern.
  4. Der Partner ist zudem berechtigt, die durch ihn mit Hilfe der KI-Modelle generierten Ergebnisse unbeschränkt zu nutzen.
  5. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an den KI-Modellen und deren Algorithmen oder der bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Partner nicht.
  6. Der Partner ist verpflichtet seinen Kunden inhaltlich mindestens zu denselben Rechten und Pflichten im Rahmen der Nutzung unserer KI-Modelle zu verpflichten. Verletzt der Partner die Pflicht und uns entsteht ein Schaden hieraus, ist der Partner verpflichtet uns auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen.

§ 6 Verfügbarkeit, höhere Gewalt

  1. Soweit nicht abweichend geregelt gelten im Hinblick auf Verfügbarkeiten von unseren KI-Services die folgenden Bestimmungen:

    Wir gewährleisten eine Gesamtverfügbarkeit von mindestens 90 % in Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt. Die Gesamtverfügbarkeit bemisst sich nur zwischen den Zeiten von 08:00 Uhr bis einschließlich 20:00 Uhr (MEZ) an Werktagen (maßgeblich Bayern). Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des von uns jeweils genutztem Rechenzentrums.

    Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Partners, sämtliche Hauptfunktionen der vereinbarten Leistungen zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten nicht als Zeiten der Verfügbarkeit.
  2. Wartungsarbeiten, das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen werden nach Möglichkeit freitags nach 20 Uhr oder an den Wochenenden durchgeführt, sofern sie nicht der Fehlerbeseitigung dienen und Funktionsbeeinträchtigungen der KI-Services beseitigen. Ist die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen, soweit erforderlich, vorübergehend beschränkt werden. Diese Beschränkung ändert jedoch nichts an der gewährleisteten Verfügbarkeit von 90 % im Jahresmittel.

    Höhere Gewalt bedeutet eine natürliche oder menschlich verursachte Katastrophe, eine Epidemie oder Pandemie, ein bewaffneter Konflikt, ein Terroranschlag, ein Volksaufstand, eine hoheitliche Entscheidung, behördliche Maßnahmen, Streik, Energieengpässe oder ähnliche Umstände jenseits der Kontrolle der Parteien. Falls nach Abschluss des Vertrags eine der Parteien durch höhere Gewalt daran gehindert ist, ihre vertragliche Leistung zu erbringen, wird sie umgehend die andere Partei über Art und Umfang der Umstände und deren voraussichtliche Zeitdauer informieren.

    In diesem Fall gilt die anzeigende Partei nicht als säumig und als nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Als Fall der Verzögerung oder Nichtverfügbarkeit in diesem Sinne gilt auch die Verzögerung oder Nichtverfügbarkeit bei unseren Subunternehmern, wenn weder wir noch unsere Subunternehmer ein Verschulden trifft.
  3. Der Partner ist verpflichtet uns Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der entsprechenden KI-Modelle unverzüglich und so präzise wie möglich schriftlich (Textform ausreichend) anzuzeigen. Unterlässt der Partner diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
    Jede Partei hat in einem solchen Fall das Recht, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung zu beenden, falls die andere Partei durch höhere Gewalt länger als 90 aufeinanderfolgende Tage daran gehindert ist, ihre vertragliche Leistung zu erbringen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), wie folgt:

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweilige andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  2. Die Nutzung der durch die KI-Modelle zur Verfügung gestellten Inhalte bzw. Ergebnisse erfolgt auf alleinige Gefahr der Partner. Wir haften insbesondere nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit oder Eignung für den erstrebten Zweck der im Rahmen der Nutzung der KI-Modelle zur Verfügung gestellten Inhalte bzw. Ergebnisse, sofern Vorstehende insbesondere Zweck oder eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde. Insbesondere sind wir nicht rechtsberatend tätig.
  3. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen mit folgender Maßgabe:
    Die §§536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§ 8 Vergütung

  1. Falls keine abweichende vertragliche Regelung in einer individuellen Vereinbarung getroffen wird, werden die Entgelte für Leistungen für unsere KI-Services durch sogenannte Credits bezahlt, die die Nutzung von API-Token ermöglichen. Credits sind eine Einheit zur Umrechnung von Euro in API-Token. API-Token sind eine Leistungseinheit zur Verrechnung der Informationsverarbeitung für unsere KI-Modelle. Hierfür hat der Partner vor Abruf der jeweiligen Leistung die Möglichkeit, Credits nach Registrierung auf unserer Website zu den dort angegebenen Preisen zu erwerben. Die Bezahlung der Credits erfolgt als Vorabzahlung über die integrierte Zahlungsplattform. Der Partner bestätigt mit Betätigen des Buttons „Buy Credits“, dass er, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen KI-Modelle und Leistungen für die jeweilige Anzahl von Tokens abschließen will. Abweichende Zahlungsverfahren, die durch gesonderte Anforderungen der Kunden des Partners begründet sind, sind vorab schriftlich zwischen uns und dem Partner zu vereinbaren. Die Anzahl der erworbenen Credits wird anschließend auf dem Account des Partners gutgeschrieben und angezeigt. Nähere Informationen zu den Credits und Token und deren Verwendung erhält der Partner unter: https://docs.aleph-alpha.com/docs/pricing/.
  2. Für die Bereitstellung von zusätzlichen Services (Professional Services) haben wir neben § 8 Ziffer 1 einen Anspruch auf die zwischen den Parteien diesbezüglich vereinbarte Vergütung.
  3. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
  4. Wir sind berechtigt, bei der Bereitstellung wesentlicher zusätzlicher Funktionen (z.B. durch Updates, Upgrades) die vereinbarten Entgelte angemessen zu erhöhen.
  5. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, die Preise an sich verändernde Marktbedingungen – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – für die Bereitstellung der KI-Services insbesondere der erforderlichen Kosten für die Unterhaltung, Wartung und Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen und personellen Infrastruktur oder der erforderlichen Kosten für die Lizenzierung von Werken Dritter, anzupassen. Ausgenommen hiervon sind explizit Entwicklungen bzw. Ursachen im Bereich der höheren Gewalt, insbesondere aber nicht ausschließlich Hyper-Inflation, Krieg und Kriegsfolgen. Bei Eintritt ist eine häufigere Preisanpassung auch mehrfach pro Jahr explizit und ohne vorherige Ankündigung möglich. Die Preisänderung muss den veränderten Marktbedingungen entsprechen. Die Angemessenheit kann nach § 315 Absatz 3 BGB gerichtlich überprüft werden.
  6. Preiserhöhungen (gemäß vorstehend § 8 Ziffer 4 bzw. 5) werden, wenn keine längere Frist in der Änderungsmitteilung bestimmt ist, acht Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Partner wirksam. Der Partner ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preisanpassung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung berechtigt. Macht der Partner von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Partner auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preisanpassung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO sowie die darüber hinaus in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gemäß den gesetzlichen Regelungen verpflichten.
  2. Erhebt, verarbeitet und/ oder nutzt der Partner im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder auf Basis von Vereinbarungen berechtigt ist.
  3. Der Partner räumt uns und unseren Subunternehmern das Recht ein die überlassenen Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
  4. Wir bzw. von uns beauftrage Dritte treffen die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  5. Den Parteien ist bewusst, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) voraussetzt. Die Parteien werden in diesem Falle zusätzlich zu diesem Vertrag eine AVV vereinbaren mit uns in der Funktion als Auftragsverarbeiter.

§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Partners

  1. Der Partner wird uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen im vereinbarten Umfang unterstützen. Dies betrifft z.B. Beistellleistungen, falls solche aufgeführt bzw. in der Leistungs- und Funktionsbeschreibung geregelt sind.
  2. Der Partner wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben. Der Partner ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Erlangt der Partner Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten. Wir sind zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.
  3. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Partner.
  4. Der Partner wird alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerblichen Schutz- und Urheberrechte) bei der Nutzung der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen einhalten. Insbesondere wird der Partner die vertragsgegenständlichen KI-Modelle nicht dazu benutzen Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter, zu verletzen.
  5. Der Partner räumt uns und den vereinbarten Unternehmern das Recht ein, die überlassenen Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Soweit der Partner uns geschützte Inhalte überlässt bzw. zur Verarbeitung durch ein oder mehrere KI-Modelle übermittelt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er uns sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen bzw. sachdienlichen Rechte ein. Der Partner versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen bzw. übermittelten geschützten Inhalten innehat, um uns die entsprechenden Rechte einzuräumen.
  6. Der Partner wird die von ihm berechtigten Dritten verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung unserer KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen geltenden Bestimmungen einzuhalten.
  7. Der Partner muss sicherstellen, dass durch den Einsatz der KI-Modelle – auch von verbundenen Unternehmen – keine Systeme und Daten beeinflusst werden, die in irgendeiner Form sicherheitsrelevant für Güter und Personen sind. Weiterhin stellt der Partner sicher, dass die im Rahmen der Nutzung verarbeiteten Daten (Input-Daten) nicht gegen aktuelle Rechtsprechung und / oder die DSGVO verstoßen. Der Partner verpflichtet sich uns über etwaige Verstöße schriftlich zu informieren.

§ 11 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Wir speichern als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Partner, die diese bei der Nutzung der KI-Modelle eingibt, lediglich vorübergehend in dem Arbeitsspeicher. Nach der zur Verfügungstellung des Ergebnisses werden diese wieder gelöscht.
    Der Partner ist für sämtliche von ihm oder seinen Kunden verwendete Inhalte und verarbeitete Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Wir nehmen von Inhalten des Partners oder seiner Kunden keine Kenntnis und prüfen die mit den KI-Modellen genutzten Inhalte nicht.
  2. Der Partner verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uns auf erstes Anfordern von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir von Dritten persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Partners bzw. dessen Kunden in Anspruch genommen werden. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Anwaltskosten.
  3. Voraussetzung für die Freistellung unter § 11 Abs. 3 ist, dass wir den Partner über die Inanspruchnahme in Textform unterrichten.
  4. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von uns, bleiben unberührt.

§ 12 Schutzrechte Dritter, Vertragswidrige Nutzung

  1. Wird die vertragsgemäße Nutzung der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen ohne unser Verschulden durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so sind wir berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Wir werden den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  2. Wird die vertragsgemäße Nutzung der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen aufgrund unseres Verschuldens Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so sind wir nach ihrer Wahl verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten die KI-Modelle so abzuändern, dass sie die Schutzrechte Dritter nicht weiter beeinträchtigen oder durch den Erwerb entsprechender Nutzungsrechte die vertragskonforme Nutzung der KI-Modelle bzw. der KI-Services durch den Partner zu ermöglichen. Innerhalb der 3 Monate sind wir von jeglichen Pflichten hinsichtlich eines Schadensersatzes oder anderer vertraglich ausgeschlossener Leistungen freigestellt.
  3. Es ist dem Partner und seinen Kunden untersagt bei der Verwendung der KI-Modelle besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO zu verwenden und diese einzugeben. Darüber hinaus ist es untersagt die KI-Modelle für rechtswidrige Zwecke nutzen. Insbesondere dürfen der Partner und seine Kunden diese nicht nutzen:
    1. um andere zu diffamieren (insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf durch Verleumdung und üble Nachrede), zu beschimpfen, zu belästigen, zu stalken, zu bedrohen oder auf andere Weise deren Rechte (insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf deren allgemeines Persönlichkeitsrecht) zu verletzen;
    2. um obszöne, für erwachsenes Publikum bestimmte, pornografische oder ungesetzliche Materialien oder Informationen zu verarbeiten, zu veröffentlichen, zu vertreiben oder zu verbreiten, um Minderjährige in irgendeiner Weise zu schädigen;
    3. um Informationen über andere Personen – insbesondere, jedoch nicht abschließend, E-Mail-Adressen und E-Mail-Beobachtungen – zu ermitteln oder auf andere Weise, ohne deren Einwilligung zu sammeln;
    4. um Materialien zu versenden oder heraufzuladen, die Viren, Trojaner, Würmer, Cancelbots oder sonstige schädliche oder löschende Programme enthalten;
    5. um Materialien heraufzuladen, die Software oder anderes urheberrechtlich, markenrechtlich, patentrechtlich, persönlichkeitsrechtlich oder anderweitig rechtlich geschütztes Material enthalten, soweit der Partner nicht über die hierfür erforderlichen Rechte, Lizenzen oder Zustimmungen verfügt;
    6. um Produkte bzw. Leistungen von oder die Netzwerke oder Server, die mit uns verbunden sind, zu stören oder zu unterbrechen oder die Regelungen, Richtlinien oder Verfahren hinsichtlich solcher Netzwerke oder Server zu verletzen;
    7. um den Gebrauch oder die Inanspruchnahme unserer Leistungen zu stören;
    8. um rechtswidrige Aktivitäten zu fördern;
    9. um rechtswidrige Zwecke zu verfolgen;
    10. um Inhalte zu fördern, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden; oder/und
    11. um gegen geltendes Recht, insbesondere die DSGVO und das BDSG, zu verstoßen.
  4. Wir sind berechtigt, bei jedem rechtswidrigen Verstoß des Partners gegen eine wesentliche Pflicht, insbesondere bei einem Verstoß gegen die in den Ziffern 10.2.; 10.5 und 10.7 genannten Pflichten sowie bei nicht fristgerechter Zahlung des vereinbarten Entgelts, den Zugang zur den KI-Modellen bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt ist.
  5. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 10 und § 12 festgelegten Pflichten durch einen Kunden des Partners oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat uns der Partner auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den entsprechenden Kunden zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 13 Störungsmanagement

Der Partner übernimmt gegenüber seinen Kunden den First- und Second-Level-Support. Wir übernehmen den Third-level-Support. Ein Third-Level-Supportfall liegt vor, wenn eine technische Störung in unserer API-Schnittstelle der KI-Modelle oder in der Infrastruktur unserer KI-Modelle auftritt und die Nutzung der KI-Modelle nicht wie vorgesehen möglich ist. Supportfälle, die durch Fehler in angebundenen Applikationen oder durch die fehlerhafte Verwendung unserer KI-Modelle (z.B. Prompting, Einbindung, mangelhafte Wartung der angebundenen Applikation) eintreten, sind nicht dem Third-Level-Support zuzuordnen.

Wenn Supportfälle eintreten, bei denen eine unmittelbare, eindeutige Identifizierung des Fehlers nicht erfolgen kann, werden beide Parteien eine gemeinsame Untersuchung und Einordnung des Supportfalles vornehmen, um die Zuständigkeit kurzfristig zu ermitteln. In dieser Zeit entstehen keine Ansprüche auf Seiten des Partners uns gegenüber.

  1. Vertragliche Leistungen
    Wir werden Störungsmeldungen des Partners während der benannten Geschäftszeiten entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
  2. Annahme von Störungsmeldungen des Partners
    Wir werden während unserer üblichen Geschäftszeiten (derzeit 09:00 Uhr – 17:00 Uhr an Arbeitstagen); maßgeblich Deutschland, Baden-Württemberg) ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Partners entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen und den Eingang unter Mitteilung der vergebenen Kennung innerhalb von 3h bestätigen.
  3. Zuordnung zu Störungskategorien
    Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zugeordnet:

    a) Kategorie 1 (Schwerwiegende Störung)
    Die Störung beruht auf einem Fehler der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen, der die Nutzung der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Partner kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
    b) Kategorie 2 (Sonstige Störung)
    Die Störung beruht auf einem Fehler der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen, der die Nutzung der KI-Modelle bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen durch den Partner mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
    c) Kategorie 3 (Sonstige Meldung)
    Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien 1 und 2 fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet.
  4. Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
    Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen (Kategorie 1) und sonstige Störungen (Kategorie 2) werden wir umgehend anhand der vom Partner mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

    Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der KI-Modelle bzw. vereinbarten verbundenen Applikationen dar, teilen wir dies dem Partner umgehend mit.

    Sonst werden wir entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

    Wir werden dem Partner vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen, umgehend zur Verfügung stellen. Der Partner wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und uns bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

    Meldungen der Kategorie 3 werden im Rahmen der regelmäßigen Updates etc. behoben.

§ 14 Ansprechstelle

  1. Vertragliche Leistungen
    Wir richten eine Ansprechstelle für den Partner ein. Diese ist per E-Mail oder über andere, klar benannte Kanäle (z.B. zukünftig im Playground) für Partner erreichbar. Eine Störungsmeldung via Social Media oder an eine nicht benannte E-Mail-Adresse ist keine ausreichende Meldung.
  2. Annahme und Bearbeitung von Anfragen
    Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Partner uns gegenüber fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer der KI-Modelle beauftragt ist. Der Partner ist verpflichtet, nur über dieses benannte Personal Anfragen an die o.a. Ansprechstelle zu richten und dabei von uns gestellte Formulare zu verwenden. Die Ansprechstelle nimmt solche Anfragen per E-Mail (support@aleph-alpha.com) während unseren üblichen Geschäftszeiten (09:00 Uhr – 17:00 Uhr an Arbeitstagen; Maßgeblich Deutschland, Baden-Württemberg) entgegen.

    Soweit eine Beantwortung durch die Ansprechstelle nicht oder nicht zeitnah möglich ist, werden wir – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von uns hergestellten Funktionalitäten bzw. Software.

    Weitergehende Leistungen der Ansprechstelle, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen oder Einsätze vor Ort bei Partner sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren und können kostenpflichtig sein. Solche weitergehenden Leistungen sind in einer individuellen Vereinbarung zu regeln.

§ 15 Laufzeit

  1. Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail oder andere Textform nicht ausreichend).

§ 16 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen jeweils im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten geheim und vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlichen oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu beschränken.

Die Parteien werden auch ihre Mitarbeiter und Dritte, sofern diese mit den vertraulichen Informationen berechtigterweise in Berührung kommen, entsprechend verpflichten, soweit diese nicht bereits anderweitig zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet worden sind.

Die vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch gespeichert, vervielfältigt, weitergegeben oder in sonstiger Weise für eigene Zwecke genutzt oder verwertet werden.

§ 17 Übertragung von Rechten

Keine Partei darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 18 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. „Wesentliche Regelungen“ in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.
  2. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die AGB anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Klauseln dieser AGB von Gerichten für vollständig oder teilweise unwirksam erklärt wurden.
  3. Nach vorbezeichneten Ziffern § 18 Ziffer 1 und 2 beabsichtigte Änderungen der AGB werden wir dem Kunden mindestens 8 Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Käufer angegebene E-Mail – Adresse mitteilen. Dem Partner steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Käufer innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Käufer wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 19 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen zu den vorstehenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame, durchführbare Regelung ersetzen, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen unwirksamen oder undurchführbaren Regelung vorhandenen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Lücken in diesem Vertrag oder einem Einzelvertrag.
  3. Für diesen Vertrag und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  4. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bei dem Landgericht Heilbronn. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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